Menschenrechte
wahren
Selbstverständlich nehmen wir ungeachtet einer vergleichsweise wenig komplexen Lieferkette auch unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wahr. So setzen wir uns für die Einhaltung international geltender Menschenrechte ein und bekennen uns zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen (AEMR) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die DEKRA Sozialstandards stellen unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Arbeits- und Menschenrechte dar und beschreiben die entsprechenden Umsetzungsprozesse. Dabei greifen sie die Anforderungen der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beziehungsweise des Deutschen Nationalen Aktionsplans (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte auf. Für den Einkauf und das Lieferkettenmanagement haben wir entsprechende Standards und Prozesse aufgebaut, um unter anderem zu erreichen, dass Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden.